Allgemeine Geschäftsbedingungen
P.C.C GmbH, Cheruskerweg 10, 85586 Poing
(nachfolgend „P.C.C“ genannt)
1. Geltungsbereich und Grundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen P.C.C und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs- und Planungsleistungen, Werkleistungen (insbesondere Entwicklung und handwerkliche Fertigung individueller Lautsprechersysteme, Heimkinomöbel und Raum-Sonderbauten), Montage- und Anschlussarbeiten sowie den stationären und angebotsbezogenen Verkauf von Geräten und Zubehör.
1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B). Soweit Klauseln differenzieren, gelten sie spezifisch für die jeweilige Kundengruppe.
1.3 Zusatz für Unternehmer (B2B): Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, P.C.C stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Leistungsbeschreibungen, Muster und Visualisierungen von P.C.C auf Webseiten, in Katalogen oder Vorführräumen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Anfrage dar.
2.2 P.C.C erstellt auf Basis der Kundenanforderungen ein individuelles Angebot in Textform. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich deklariert sind oder eine feste Bindefrist ausweisen.
2.3 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail), durch beidseitige Unterzeichnung des Angebots/Vertrags in den Geschäftsräumen von P.C.C oder durch Auftragsbestätigung seitens P.C.C zustande.
3. Erstberatung, Planungsleistungen und Nutzungsrechte
3.1 Eine Erstberatung in Kurzform (Orientierungsgespräch zur Projektanbahnung) ist unverbindlich und kostenfrei. Darüber hinausgehende Beratungs-, Konzept- und Planungsleistungen (z. B. raumakustische Berechnungen, 3D-Visualisierungen, Detaillayouts, CAD-Pläne) sind kostenpflichtig und werden gesondert beauftragt und vergütet.
3.2 Ein vereinbartes Planungshonorar kann im Einzelfall bei nachfolgender Erteilung des Hauptauftrags (Bau/Installation) ganz oder teilweise auf den Auftragswert angerechnet werden, sofern dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3.3 An Skizzen, Entwürfen und Berechnungen behält sich P.C.C die Urheberrechte vor. Wurde die Planungsleistung vollständig bezahlt, erhält der Kunde das einfache Recht, diese Planungsunterlagen auch zur Weitergabe und Ausführung durch Dritte zu nutzen.
4. Sonderbauten, Lautsprecherfertigung, Beistellungen und Änderungen
4.1 Individuelle Zahlungsvereinbarungen: Die Zahlungsbedingungen für Sonderbauten, Lautsprecheranfertigungen und auftragsbezogene Materialbeschaffungen werden vorrangig individuell im Angebot bzw. Vertrag geregelt.
4.2 Nachträgliche Änderungswünsche: Wünscht der Kunde nach Freigabe von Plänen, Zeichnungen oder Spezifikationen Änderungen (z. B. in Maßen, Furnieren, akustischer Bestückung oder Oberflächen), werden die hierdurch entstehenden Mehraufwände nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu den üblichen Stundensätzen von P.C.C gesondert berechnet.
4.3 Bauseitige Beistellungen und Altgeräte:
Der Kunde kann auf eigenen Wunsch vorhandene Altgeräte, Fremdkomponenten oder bauseits beschafftes Material zur Einbindung in das Gesamtsystem bereitstellen.
P.C.C übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Funktion, Alterungsbeständigkeit oder Fehlerfreiheit beigestellter Altgeräte oder Fremdkomponenten.
Der Kunde trägt das alleinige Risiko für technische Probleme, Signalstörungen oder Inkompatibilitäten, die auf bauseits gestellte Geräte oder deren Softwarestände zurückzuführen sind. Führt die Einbindung solcher Geräte zu Verzögerungen oder Fehlersuchen, wird der daraus resultierende Mehraufwand nach Zeit und Aufwand vergütet.
5. Grenzen der Montageleistung, Bauseitige Voraussetzungen
5.1 Keine Elektroinstallations- und schweren Bauarbeiten: P.C.C führt keine Eingriffe in das feste elektrische Niederspannungsnetz (wie Unterputz-Leitungsverlegungen, Zählerschrankarbeiten oder das Setzen von Sicherungen) und keine schweren baulichen Eingriffe (wie statische Wanddurchbrüche, Fräs- oder Stemmarbeiten) durch.
5.2 Bauseitige Anschlüsse: Sämtliche erforderlichen Zuleitungen, Steckdosen und Absicherungen sind vom Kunden vor Beginn der Montagearbeiten durch ein zugelassenes Fachunternehmen normgerecht an den vereinbarten Positionen bereitzustellen. P.C.C schließt Geräte ausschließlich an vorschriftsmäßig vorhandene, geprüfte Steckverbindungen und Schnittstellen an.
5.3 Zutritt und Montageumgebung: Der Kunde gewährleistet den freien, geräumten und sicheren Zugang zum Montageort. Wände, Decken und Böden müssen trocken, tragfähig und frei von noch nicht durchgetrockneten Anstrichen sein, um Farb- oder Putzabrieb zu vermeiden. Verdeckt verlegte Leitungen sind P.C.C vorab unaufgefordert mitzuteilen.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
6.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern (B2C) verstehen sich diese inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich alle Preise netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Zahlungsmodalitäten, Anzahlungen und Fälligkeiten (insbesondere für Vorauszahlungen bei Materialbeschaffung, Lautsprecherfertigung und Möbel-Sonderbauten) werden individuell im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.3 Montage- und Einmessleistungen werden je nach Vereinbarung im Angebot als Pauschal-/Festpreis oder nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Fahrtkosten und Spesen werden gemäß Angebot berechnet.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern wird zudem die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend gemacht.
7. Lieferung, Vorab-Einlagerung beim Kunden und Abnahme
7.1 Lieferung ohne Montage: Beim reinen Verkauf geht die Gefahr bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen über.
7.2 Vorab-Einlagerung und Übergabeprotokoll:
Werden gelieferte Komponenten, Geräte oder Sonderbauten in Abstimmung mit dem Kunden vor der endgültigen Montage bzw. Inbetriebnahme am Montageort oder in sonstigen Räumlichkeiten des Kunden zwischengelagert, erfolgt die Übergabe dieser Gegenstände in die Obhut des Kunden. Über die Vollständigkeit und Unversehrtheit der angelieferten Ware wird vor Ort ein gemeinsames Zwischenlagerungs- und Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Mit Unterzeichnung dieses Protokolls übernimmt der Kunde die Obhutspflicht sowie die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der zwischengelagerten Gegenstände. Der Kunde verpflichtet sich, für einen trockenen, absperrbaren und gegen unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Raum Sorge zu tragen.
7.3 Abnahme von Werkleistungen:
Nach Fertigstellung der Montage, Einmessung und Funktionsprüfung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in dauerhafte Nutzung nimmt oder die Abnahme nicht binnen 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Abnahmefiktion nur ein, wenn P.C.C den Kunden gemeinsam mit der Fertigstellungsanzeige in Textform ausdrücklich auf die Folgen des Verstreichens der Frist hingewiesen hat.
8. Einweisung und Support
8.1 Eine kurze Basiseinweisung in die grundlegende Bedienung der installierten Anlage nach Fertigstellung ist Bestandteil der Projektleistung.
8.2 Die Vergütung dieser Einweisung richtet sich nach dem gewählten Angebotsmodell (als integrierter Bestandteil des Festpreises oder nach tatsächlichem Zeitaufwand).
8.3 Weitergehender technischer Support, Neukonfigurationen, Updates oder Fernwartungsleistungen sind nicht Gegenstand des Standardvertrags. Werden solche Leistungen auf Wunsch des Kunden erbracht, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils gültigen Stundensätzen von P.C.C.
9. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (B2C)
9.1 Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (z. B. Vertragsschluss beim Kunden vor Ort) ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei Verträgen, die direkt in den Geschäftsräumen der P.C.C GmbH unterzeichnet werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
9.2 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt ausdrücklich für:
Individuelle Lautsprecherentwicklungen, Sondergehäuse, Spezialweichen und Maßanfertigungen,
Individuell nach Kundenmaß gefertigte Heimkinomöbel, Wand-, Decken- und Akustikelemente.
9.3 Vorzeitiges Erlöschen bei Werk- und Montageleistungen:
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers vorzeitig, wenn P.C.C die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
9.4 Für Unternehmer (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren, Einbauten und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der P.C.C GmbH.
10.2 Gegenüber Unternehmern (B2B) gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsvorschriften mit den folgenden Klarstellungen.
11.2 Materialeigenschaften: Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maserung und Oberflächenstruktur bei Naturholz, Furnieren oder Akustikstoffen sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
11.3 Bild- und Projektionstechnik: Pixelfehler und Toleranzen bei Panels oder Projektoren stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie außerhalb der herstellerseitig definierten Fehlerklassen (nach ISO 9241-307) liegen.
11.4 Waren mit digitalen Elementen & Netzwerk:
Soweit P.C.C Waren mit digitalen Elementen an Verbraucher liefert, gelten für die Bereitstellung von Aktualisierungen (Updates) die gesetzlichen Bestimmungen. Für Steuerungen über lokale Netzwerke (LAN/WLAN) obliegt die Bereitstellung einer stabilen und geeigneten Netzwerk-Infrastruktur dem Kunden. P.C.C übernimmt keine Gewähr für Funktionen, die auf Schnittstellen oder Cloud-Diensten dritter Plattformanbieter basieren und sich außerhalb des Einflussbereichs von P.C.C befinden.
11.5 B2B-Sonderregeln: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang bzw. Abnahme; es gilt die unverzügliche Rügepflicht nach § 377 HGB (spätestens binnen 7 Werktagen). Gebrauchtwaren werden an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
11.6 Haftungsbeschränkung: P.C.C haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet P.C.C nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12. Streitbeilegung für Verbraucher
12.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link erreichen:
12.2 P.C.C ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein:
www.universalschlichtungsstelle.de/
13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (B2B), ist der Geschäftssitz der P.C.C GmbH in 85586 Poing ausschließlicher Gerichtsstand.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
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Thomas Leeb
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